Allgemeine Liefer-, Verkaufs- und Werkbedingungen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Aufträge, Lieferungen und Verkäufe gelten bis auf Widerruf die vorliegenden allgemeinen Liefer-, Verkaufs- und Werkbedingungen (nachfolgend AGB), sofern zwischen dem Kunden und der Jürg Hofstetter AG nicht übereinstimmend und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  2. Mit der Auftragserteilung an die Jürg Hofstetter AG und/oder der stillschweigenden Gutheissung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.
  3. Abweichenden Bestimmungen wird mittels dieser AGB widersprochen. Die vorliegenden AGB haben auch dann Ihre Gültigkeit, wenn die Jürg Hofstetter AG Kenntnis von anderslautenden oder abweichenden Bestimmungen des Kunden hat.

2. Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Jürg Hofstetter AG eine Offerte. Die Offerte ist 2 Monate gültig. Mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Kunden kommt das Auftragsverhältnis zustande. Werden nachträglich Angaben, Masse oder Pläne geändert, erlischt die Verbindlichkeit der Offerte.
  2. Für die Erstellung einer verbindlichen Offerte sind alle Angaben gemäss Bestellformular vom Kunden an die Jürg Hofstetter AG zu übermitteln. Hitzeempfindliche Ware ist in der Anfrage klar zu deklarieren.
  3. Die offerierten Preise enthalten keine Transportkosten. Diese werden auf der Rechnung zusätzlich aufgeschlagen und gesondert ausgewiesen.
  4. Wird ein Auftrag annulliert, werden die bereits ausgeführten Arbeiten verrechnet.
  5. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Skontoabzüge oder Rabatte bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Unberechtigte Rechnungsabzüge werden nachgefordert. Die Jürg Hofstetter AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Bearbeitung der laufenden Aufträge für den Kunden vorübergehend einzustellen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Bestehen aufgrund von vorliegenden Informationen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist die Jürg Hofstetter AG berechtigt, auf Vorauszahlung und/oder auf vorgängige Begleichung aller ausstehenden Rechnungen zu bestehen, bevor die neuen Aufträge abgearbeitet werden.

3. Lieferungen / Lieferfristen

  1. Schriftlich zugesicherte Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn die Anlieferung der Ware an die Jürg Hofstetter AG gemäss Vereinbarung erfolgt.
  2. Ist die Jürg Hofstetter AG bei Lieferverzug (Ware wird zum vereinbarten Termin nicht geliefert) nach der Ansetzung einer 21 tägigen Nachfrist nicht in der Lage, den Auftrag zu erfüllen, kann der Kunde zurücktreten. Ausgeschlossen sind Verzögerungen durch höhere Gewalt (Streik, etc.) oder durch Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden konnten (Betriebsunterbrüche, etc.). Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen. Bereits ausgeführte Arbeiten sind trotz Lieferverzugs zu entschädigen.
  3. Verlässt die Ware das Areal der Jürg Hofstetter AG in 6403 Küssnacht am Rigi, gehen jegliche Transport- und Lager- Risiken auf den Kunden über. Werden die Transport- Dienstleistungen durch die Jürg Hofstetter AG erbracht oder beauftragt, geht das Risiko bei Erreichen des Lieferortes auf den Kunden über.

4. Garantie / Mängelrüge

  1. Nach Erhalt der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung zu überprüfen (z.B. Schichtdicke, Farbgleichheit, mechanische Mängel, optische Mängel). Erkennbare Mängel müssen schriftlich vor der Montage oder Weiterverarbeitung innert 10 Tagen nach Ablieferung beim Kunden an die Jürg Hofstetter AG gemeldet werden. Mit der Montage bzw. der Weiterverarbeitung gilt die Ware als für Gut befunden und abgenommen. Ab diesem Zeitpunkt haftet die Jürg Hofstetter AG nur noch für verdeckte Mängel.
  2. Bis zur Montage ist die Ware adäquat vor Nässe und Sonneneinstrahlung geschützt aufzubewahren. Für unsachgemäss gelagerte Ware kann keine Garantie übernommen werden.
  3. Die Meldung einer Mängelrüge berechtigt den Kunden nicht, Rechnungsabzüge vorzunehmen oder Zahlungsfristen zu überschreiten.
  4. Es gilt die Garantie-Dauer und -Spezifikation gemäss den aktuellen Qualicoat-Richtlinien. In von den Qualicoat- Richtlinien nicht definierten Fällen gilt die Garantiedauer gemäss OR.
  5. Um allfällige Mängel zu erkennen, müssen Schutzfolien zeitnah, in jedem Falle vor der Montage entfernt werden.
  6. Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge ist die Jürg Hofstetter AG berechtigt, eine kostenlose Nachbesserung vorzunehmen. Anstelle der Nachbesserung liegt es auch im Ermessen der Jürg Hofstetter AG den Materialwert der mangelhaften Ware zu ersetzen.
  7. Weichen Anwendung und Einsatzgebiet der Ware von den Angaben im vom Kunden übermittelten Bestellformular und den spezifizierten Parametern in der Offerte ab, kann kein Garantieanspruch geltend gemacht werden.
  8. Behandlungs- und Unterhaltsvorschriften der Ware gemäss Spezifikationen der Lackhersteller sowie die gängigen Normen sind einzuhalten. Reinigungen gemäss SZFF- Richtlinie 61.01 oder GRM (Gütegemeinschaft Reinigung Fassaden) und gemäss den Spezifikationen der Lackhersteller sind korrekt auszuführen. Bei Nicht- Einhaltung kann kein Garantieanspruch geltend gemacht werden. Alle involvierten Parteien sind entsprechend zu instruieren.

5. Erfüllungsort / Gerichtstand / Salvatorische Klausel

  1. Erfüllungsort ist das Werk der Jürg Hofstetter AG in 6403 Küssnacht am Rigi.
  2. Gerichtstand ist 6403 Küssnacht am Rigi, anwendbar ist das schweizerische Recht.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.